
Die Anforderungen an Compliance und das Beauftragtenwesen in Kreditinstituten sind durch aufsichtsrechtliche Vorgaben und Prüfungspraxis klar definiert. Institute müssen sicherstellen, dass Regelwerke wirksam umgesetzt, Risiken systematisch überwacht und Verstöße nachvollziehbar bearbeitet werden. Gleichzeitig erfordert die Einbindung in Geschäftsprozesse, Projekte und Vertrieb eine enge Abstimmung mit Fachbereichen, IT und Revision.
Die Weiterbildung greift typische Fragestellungen aus der Bankpraxis auf und unterstützt dabei, die Compliance-Funktion und das Beauftragtenwesen zielgerichtet zu organisieren, Schnittstellen sauber zu gestalten und regulatorische Anforderungen im operativen Betrieb sicher umzusetzen.

Unsere Qualifizierungen zeigen, wie regulatorische Anforderungen konkret in die Compliance‑Praxis überführt werden und welche Anpassungen in bestehenden Verfahren erforderlich sind.
Einordnung der MaRisk‑Compliance als Bestandteil der Compliance‑Risikoanalyse gemäß AT 4.4.2
Ableitung und Umsetzung von Überwachungs‑ und Kontrollhandlungen innerhalb der MaRisk‑Compliance
Integration der MaRisk‑Compliance in bestehende Compliance‑Prozesse (z. B. Richtlinienüberwachung, Kontrollplanung)
Berücksichtigung der MaRisk‑Compliance in der Compliance‑Jahresplanung und Priorisierung von Überwachungsfeldern
Schnittstellen zu Risikocontrolling (z. B. ICAAP/ILAAP, Risikoinventur) und klare Aufgabenabgrenzung
Einbindung der MaRisk‑Compliance in den Kreditprozess (z. B. Prüfung von Regelverstößen, Prozessvorgaben, Interessenkonflikten
Die Teilnehmenden setzen die Anforderungen der MaRisk‑Compliance strukturiert um, leiten Überwachungsmaßnahmen ab und integrieren diese in bestehende Prozesse. Prüfungsfeststellungen bearbeiten Sie nachvollziehbar, dokumentieren prüfungssicher und berichten adressatengerecht an Vorstand und Aufsicht.
Unsere Qualifizierungen vermitteln praxisnahes Wissen zu den wesentlichen Anforderungen des WpHG und fördern einen sicheren Umgang mit regulatorischen Vorgaben im Wertpapiergeschäft.
Einordnung der WpHG‑Compliance als Bestandteil der Compliance‑Funktion (insb. §§ 63 ff. WpHG, MaRisk AT 4.4.2)
Ableitung und Umsetzung von Überwachungs‑ und Kontrollhandlungen im WertpapiergeschäftIntegration der WpHG‑Compliance in bestehende Compliance‑Prozesse (z. B. Überwachungsplan, Richtlinienkontrollen)
Berücksichtigung der WpHG‑Compliance in der Compliance‑Jahresplanung und risikoorientierte Priorisierung von Überwachungsfeldern
Schnittstellen zu Vertrieb, Marktfolge, Risikocontrolling und Interner Revision
Einbindung der WpHG‑Compliance in Beratungs‑ und Vertriebsprozesse (z. B. Geeignetheitsprüfung, Zielmarkt, Produktfreigabeverfahren)
Überwachung regulatorischer Anforderungen aus WpHG, Delegierten Verordnungen und MaComp
Die Teilnehmenden setzen die Anforderungen der WpHG‑Compliance strukturiert im Wertpapiergeschäft um, leiten geeignete Kontrollen ab und integrieren diese in Beratungs‑ und Vertriebsprozesse. Prüfungsfeststellungen bearbeiten sie nachvollziehbar und dokumentieren prüfungssicher.
Unsere Qualifizierungen stärken die Kompetenz, Geldwäsche- und Betrugsrisiken frühzeitig zu erkennen, wirksame Präventionsmaßnahmen anzuwenden und gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen.
Einordnung der Funktion für Geldwäscheprävention und Betrugsprävention im Rahmen der Compliance‑Organisation (insb. GwG, MaRisk AT 4.4.2)
Ableitung und Umsetzung von Überwachungs‑ und Kontrollhandlungen (z. B. Monitoring, Verdachtsfälle, Stichproben)
Integration in bestehende Compliance‑Prozesse (z. B. Kontrollplanung, Richtlinienüberwachung)
Risikoorientierte Jahresplanung in der Geldwäsche- und Betrugsprävention
Einbindung in kundenbezogene Prozesse (KYC, Onboarding, Transaktionsüberwachung)
Umgang mit Auffälligkeiten, Verdachtsmeldungen und internen Ermittlungen
Die Teilnehmenden setzen die Anforderungen der Geldwäsche- und Betrugsprävention strukturiert um, führen Risikoanalysen und Kontrollen sicher durch und bearbeiten Auffälligkeiten nachvollziehbar. Sie erstellen Dokumentationen und Berichte prüfungssicher und unterstützen Prüfungen zielgerichtet.
Unsere Qualifizierungen stärken die Kompetenz, Auslagerungen und IKT-Dienstleistungen regelkonform zu steuern, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Anforderungen aus MaRisk, DORA und weiteren regulatorischen Vorgaben sicher umzusetzen.
Einordnung des Auslagerungsmanagements und der Steuerung von IKT‑Dienstleistungen im regulatorischen Rahmen (MaRisk AT 9, BAIT, EBA‑Leitlinien zu Auslagerungen)
Abgrenzung zwischen Auslagerung, sonstigem Fremdbezug und IKT‑Dienstleistungen
Aufbau und Pflege des Auslagerungsregisters sowie Klassifizierung von Auslagerungen (wesentlich / unwesentlich)
Durchführung und Dokumentation von Risikoanalysen für Auslagerungen und IKT‑Dienstleistungen
Ableitung und Umsetzung von Überwachungs‑ und Kontrollhandlungen im laufenden Betrieb
Steuerung und Überwachung von Dienstleistern (inkl. Leistungs‑ und Risikoüberwachung)
Die Teilnehmenden setzen die Anforderungen an Auslagerungen und IKT‑Dienstleistungen strukturiert um, führen Risikoanalysen durch und überwachen Dienstleister nachvollziehbar. Sie bewerten Verträge zielgerichtet, bearbeiten Feststellungen systematisch und stellen eine prüfungssichere Dokumentation sowie Berichterstattung sicher.
Unser Ansprechpartner für den Bereich Compliance / Beauftragtenwesen ist André Mahl. Seine mehr als dreißigjährige Tätigkeit im Bankenumfeld umfasst operative Verantwortung, Beratung und Produktmanagement für zentrale Zielgruppen. Diese Erfahrung nutzt er, um Qualifizierungsmaßnahmen so auszurichten, dass Mitarbeitende Aufgaben im Tagesgeschäft sicher und strukturiert umsetzen können.




